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Die grüne WBK

  • für alle Waffen der grünen WBK muss im Vorfeld ein Bedürfnis beim Landesverband beantragt werden, dafür muss der Sportschütze mindestens seit 12 Monaten den Schießsport in einem Verein (als gemeldetes Mitglied) regelmäßig betreiben, die beantragte Waffe muss für eine Disziplin nach DSB Sportordnung zugelassen und erforderlich sein

 

  • anschließend kann der Sportschütze seinen Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen, nach Prüfung des Antrages erfolgt die Genehmigung zum Erwerb einer Waffe in Form eines sogenannten Voreintrags (Art der Waffe, Kaliber) in die WBK, der Voreintrag ist 12 Monate gültig

 

  • in die grüne WBK werden folgende Waffen eingetragen: mehrschüssige Kurzwaffen (Pistolen, Revolver), halbautomatische Langwaffen (Selbstladegewehre, Selbstladeflinten) und Repetierer mit glatten Läufen (Vorderschaftsrepetierer)

 

  • die erworbene Waffe ist binnen zwei Wochen bei der zuständigen Behörde anzumelden