Die gelbe WBK für Sportschützen
- für die gelbe WBK muss einmalig beim Verband ein Bedürfnis beantragt werden, dabei ist es nicht erforderlich Angaben zu Art und Kaliber der Waffe zu machen
- abweichend zur grünen WBK ist es bei der gelben WBK nicht erforderlich, dass die Waffe für eine Disziplin des eigenen anerkannten Schießsportverbandes erforderlich sein
- ACHTUNG: die Waffe muss jedoch in einer Disziplin eines anerkannten Schießsportverbandes einsetzbar sein
- in die gelbe WBK werden folgende Waffen eingetragen: Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen eingetragen, einläufige Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition (Freie Pistole), mehrschüssige Kurz – und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) und Mehrlader Langwaffen (Repetierer) mit gezogenen Läufen
- die gelbe WBK ist unbefristet gültig
- die Eintragung von Waffen in die gelbe WBK ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen bei der zuständigen Behörde zu beantragen