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Die gelbe WBK für Sportschützen

  • für die gelbe WBK muss einmalig beim Verband ein Bedürfnis beantragt werden, dabei ist es nicht erforderlich Angaben zu Art und Kaliber der Waffe zu machen

 

  • abweichend zur grünen WBK ist es bei der gelben WBK nicht erforderlich, dass die Waffe für eine Disziplin des eigenen anerkannten Schießsportverbandes erforderlich sein
    • ACHTUNG: die Waffe muss jedoch in einer Disziplin eines anerkannten Schießsportverbandes einsetzbar sein

 

  • in die gelbe WBK werden folgende Waffen eingetragen: Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen eingetragen, einläufige Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition (Freie Pistole), mehrschüssige Kurz – und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) und Mehrlader Langwaffen (Repetierer) mit gezogenen Läufen

 

  • die gelbe WBK ist unbefristet gültig

 

  • die Eintragung von Waffen in die gelbe WBK ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen bei der zuständigen Behörde zu beantragen