Schießsportleiter
Die Schießsportleiter werden durch den KSV Güstrow als Verantwortliche für die Einhaltung der Belange der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (DSB) ausgebildet. Die Ausbildung und Prüfung erfolgt nach einem zentralem Lehr-und Prüfungsplan des KSV. Die Dauer der Ausbildung beträgt 30 LE (1 LE = 45min) und muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Bei Erwerb der Schießsportleiter-Lizenz ist diese unbefristet gültig. Die Qualifikation wird auf einer Lizenz vermerkt. Die Schießsportleiterausbildung ist der Grundstein für alle weiteren Ausbildungsstufen wie der "Trainer C-Basis-Breitensport", dem Nationalen Kampfrichter und zum Erwerb der Jugend-Basis-Lizenz.
Voraussetzungen für die Zulassung
Vollendung des 18. Lebensjahres
Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
Nachweis der Waffensachkunde nach § 7 WaffG
Gültiger Erste-Hilfe-Nachweis über mindestens 9 LE (nicht älter als 2 Jahre)
Handlungsfelder
Die Tätigkeit als Schießsportleiter umfasst die Sicherung der organisatorischen Abläufe innerhalb des Schießsportbetriebes auf Vereinsebene. Aufgabenschwerpunkte sind Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung schießsportlicher Veranstaltungen und Angebote, des Trainings- und Wettkampfbetriebes.
Ziele der Ausbildung
Aufbauend auf die bei den Teilnehmern bereits vorhandenen Vorstufenqualifikationen und Erfahrungen, wird durch die aufgeführten Lernziele eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt:
Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz
Struktur, Funktion und Bedeutung der Sportart Sportschiessen und deren rechtliche Grundlagen kennen und sie im Prozess der zielgruppenorientierten Mitgliedergewinnung, Förderung und Bindung entsprechend umsetzen
das Regelwerk des DSB kennen und berücksichtigen
den Schießbetrieb aufbauen und betreuen können
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren können